Verkaufsbedingungen

Allgemeine Verkaufsbedingungen

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages über den Verkauf von Waren und Dienstleistungen, die von der LASERTECHNIKA Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością mit Sitz in ul. Dworcowa 9A, Borzytuchom 77-141.
  2. Definitionen, die in den Allgemeinen Verkaufsbedingungen der LASERTECHNIKA Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością verwendet werden: AVB – Allgemeine Verkaufsbedingungen.
    Verkäufer / LASERTECHNIKA – ein Unternehmen, das unter dem Namen LASERTECHNIKA Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością mit Sitz in Borzytuchom tätig ist. Käufer / Kunde – eine juristische Person, eine Einzelperson, sowie eine organisatorische Einheit ohne Rechtspersönlichkeit, die an LASERTECHNIKA eine kommerzielle Anfrage oder eine Bestellung bezüglich der Produkte und Dienstleistungen im Angebot gerichtet hat. Angebot – ein Preisangebot für ein Produkt oder eine Dienstleistung, das von LASERTECHNIKA als Antwort auf eine Anfrage des Käufers / Auftraggebers abgegeben wird. Bestellung / Vertrag – eine schriftliche Angabe des Käufers über die verfügbaren Kommunikationsmittel, die an LASERTECHNIKA gerichtet ist und die notwendigen Elemente des Kaufvertrags enthält, insbesondere die Angebotsnummer, die Art des Produkts, die Menge und den Preis.
  3. Die AVB sind integraler Bestandteil des Kaufvertrages über Waren und Dienstleistungen. Abweichungen oder Änderungen der AVB bedürfen der Schriftform oder sind sonst unwirksam.
  4. Der Käufer ist verpflichtet, sich mit den AVB vertraut zu machen, bevor er einen Auftrag erteilt. Die Abgabe einer Bestellung durch den Käufer ist gleichbedeutend mit der Kenntnisnahme und Akzeptanz der AVB zur Anwendung. Die fehlende Anerkennung dieser AVB durch den Käufer berechtigt LASERTECHNIKA, die Ausführung von Aufträgen und Warenlieferungen bis zur Annahme durch schriftliche Erklärung des Käufers zu verweigern. Die teilweise oder vollständige Entgegennahme von Lieferungen oder Leistungen gilt als Anerkennung der AVB.
  5. Die Parteien können die Anwendung einzelner Bestimmungen der AVB nur durch schriftliche Vereinbarung ausschließen oder einzelne Bestimmungen abändern.
  6. Die jeweils gültigen AVB werden im Angebot, in der Fußzeile der E-Mail, zur Kenntnisnahme und Annahme durch den Käufer spätestens bei der Bestellung durch den Käufer angegeben. Sie können auch auf der Website www.lasertechnika.pl eingesehen werden. Wenn der Käufer mit dem Verkäufer in ständiger Geschäftsbeziehung steht, gilt die Annahme der AVB durch den Käufer bei der ersten Bestellung als Annahme der AVB für alle weiteren Bestellungen und Kaufverträge, bis zu deren inhaltlicher Änderung oder bis zum Verzicht auf deren Anwendung.

II. VERTRAGSABSCHLUSS

  1. Der Vertragsabschluss erfolgt aufgrund der Bestellung des Käufers und der Bestätigung der Bedingungen durch LASERTECHNIKA. Die Bestellung und die Bestätigung ihrer Annahme können schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen. Personen, die im Namen des Käufers handeln, müssen eine Vollmacht für den Käufer vorlegen und bei der ersten Bestellung Kopien der Dokumente vorlegen, die die Unternehmereigenschaft des Käufers bestätigen (Eintragung ins Handelsregister, Bescheinigung über die Steuernummer, Bescheinigung über die Nummer des Landesunternehmensregisters).
  2. LASERTECHNIKA behält sich das Recht vor, eine Bestellung innerhalb von 5 Arbeitstagen nach deren Eingang abzulehnen. Die Stornierung einer Bestellung durch den Käufer muss schriftlich erfolgen, andernfalls ist sie ungültig. Im Falle der Nichtannahme der Bestellung oder ihrer Stornierung durch den Käufer kommt der Vertrag nicht zustande.
  3. LASERTECHNIKA ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob die mit der Bestellung überlassenen technischen
    Unterlagen (Zeichnungen, Schablonen und Entwürfe) Schutzrechte Dritter verletzen. Der Käufer haftet gegenüber den berechtigten Dritten, deren geistiges Eigentum verletzt wird oder verletzt zu werden droht.
  4. LASERTECHNIKA lässt über die in den AVB enthaltenen Regelungen hinaus die Möglichkeit des Abschlusses von Einzelverträgen zu und behält sich das Recht vor, Aufträge teilweise anzunehmen und ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  5. Abweichungen oder Änderungen der AVB gelten nur einmal für ein bestimmtes Handelsgeschäft, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart; andernfalls sind sie unwirksam.
  6. Liefert der Kunde Materialien zur Erfüllung des Vertrages, so ist LASERTECHNIKA nur dann verpflichtet, Produkte aus den vom Kunden gelieferten Materialien herzustellen, wenn der Vertrag dies vorsieht. In anderen Fällen ist die Firma LASERTECHNIKA berechtigt, für die Herstellung andere Materialien zu verwenden, deren Parameter den vom Käufer gelieferten Materialien entsprechen. Weist das vom Käufer gelieferte Material nicht die für die ordnungsgemäße Herstellung der Produkte erforderlichen Eigenschaften auf oder weist das Material Mängel auf, durch die bei der Herstellung der Produkte Schäden an Maschinen oder Anlagen entstehen, so ist der Käufer verpflichtet, die entstandenen Schäden innerhalb von sieben Tagen nach Mitteilung durch
    LASERTECHNIKA zu beheben.
  7. Der Verkäufer haftet nicht für Änderungen der Eigenschaften des vom Käufer gelieferten Materials, die durch dessen auftragsgemäße Verarbeitung verursacht werden.
  8. Bei einvernehmlicher schriftlicher Änderung des angenommenen Auftrages, bei Änderung des
    Vertragsgegenstandes und/oder der Menge sowie bei Änderung sonstiger AVB dieses Auftrages behält sich LASERTECHNIKA das Recht vor, den Preis des Gegenstandes zu ändern.

III. WARENINFORMATIONEN, ANGEBOTE, PROBEN

  1. Anzeigen, Werbespots und Kataloge über die vom Verkäufer angebotenen Waren dienen nur zu Informationszwecken. Die vom Verkäufer ausgestellten Proben und Entwürfe dienen nur zur eranschaulichung und zu Ausstellungszwecken.
  2. Mit der Annahme einer Bestellung / dem Abschluss eines Vertrages verpflichtet sich LASERTECHNIKA, Produkte und Leistungen entsprechend der Bestellung des Käufers zu liefern. Der Verkäufer haftet nicht für die Richtigkeit der Auswahl des bestellten Produktes in einer bestimmten Anwendung durch den Käufer oder dessen weitere Auftragnehmer.
  3. LASERTECHNIKA hält – soweit sich aus den vom Kunden zur Verfügung gestellten technischen Unterlagen nichts anderes ergibt – bei der Herstellung der Produkte einen Toleranzspielraum in Übereinstimmung mit den geltenden Werkstatttoleranzen der Teile nach der Bearbeitung ein.
  4. Genehmigungen, Zertifikate, Konformitätserklärungen oder andere Dokumente, die die Qualität der Ware bestätigen, werden der gelieferten Ware beigefügt oder elektronisch übermittelt, wenn dies in der Bestellung oder im Vertrag vorgesehen ist. Der Verkäufer prüft nicht die technischen Angaben in den Bescheinigungen, Zertifikaten und anderen Dokumenten zur Bestätigung der Qualität.
  5. Der Verkäufer weist darauf hin, dass es bei Produkten aus rostfreiem Stahl nicht möglich ist, das
    Vorhandensein von Mängeln, wie es in den Normen vorgesehen ist, auszuschließen. Der Käufer verpflichtet sich daher, diese Produkte vor ihrer Verwendung den nach polnischem Recht vorgeschriebenen, ihrem Zweck entsprechenden Prüfungen zu unterziehen.

IV. ZAHLUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

  1. Die Preise für die vom Verkäufer angebotenen Waren enthalten keine Mehrwertsteuer, sofern nicht
    ausdrücklich anders angegeben.
  2. Die Rechnungen des Verkäufers sind zu dem auf der Rechnung angegebenen Datum fällig. Als Tag der Zahlung gilt der Tag der Gutschrift auf dem Konto von LASERTECHNIKA bzw. der Tag der Ausstellung des Kassenbelegs / Kassenscheins.
  3. Soweit keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, ist der Kunde verpflichtet,
    innerhalb von 2 Werktagen nach Annahme der Bestellung oder des Auftrages durch LASERTECHNIKA eine 100%ige Vorauszahlung des Kaufpreises oder der Leistung zu leisten.
  4. Der Kunde leistet Zahlungen an LASERTECHNIKA in der angegebenen Währung, wobei als Tag der Zahlung der Tag gilt, an dem der Betrag auf dem Bankkonto von LASERTECHNIKA gutgeschrieben wird.
  5. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungs- oder Reklamationsansprüchen
    zurückzuhalten sowie mit Forderungen, die LASERTECHNIKA gegen den Kunden hat, aufzurechnen.
  6. Bei Zahlungsverzug des Kunden oder sonstigen schädigenden Handlungen des Kunden ist LASERTECHNIKA berechtigt, die Lieferung oder Leistung bis zur Beseitigung des Hindernisses auszusetzen.
  7. a. Hält der Käufer die Zahlungsfrist nicht ein, ist LASERTECHNIKA berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 16% pro Jahr zu berechnen.
  8. b. Bei Zahlungsverzug von Beträgen, die aus mehreren Rechnungen fällig sind, ist LASERTECHNIKA berechtigt, jede Zahlung des Käufers zunächst auf Verzugszinsen und dann auf den Betrag anzurechnen, der am frühesten fällig ist, unabhängig von anders lautenden Anweisungen des Käufers.
  9. Für den Fall, dass der Käufer das Produkt bestellt und es dann nicht abnimmt oder in sonstiger Weise gegen die Bestimmungen des Vertrages verstößt, ist LASERTECHNIKA berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des Bruttowertes der Bestellung (d. h. einschließlich der Mehrwertsteuer, die bei Erhalt der Ware hinzugekommen wäre) zu verlangen. In diesem Fall werden etwaige vom Käufer geleistete Vorauszahlungen für diese Bestellung auf die vorgenannte Vertragsstrafe angerechnet.
  10. Die Frist für die Abnahme des fertigen Werkstücks durch LASERTECHNIKA wird von den Parteien auf 7 Tage festgelegt. Im Falle des Annahmeverzuges können dem Käufer, vorbehaltlich anderer, dem Verkäufer zustehender Rechte, die Kosten der Lagerung in Rechnung gestellt werden.
  11. Für den Fall, dass innerhalb von 30 Tagen die gemäß der Bestellung und den vom Kunden übermittelten Spezifikationen fertiggestellten Teile nicht beim Kunden eingehen, leitet LASERTECHNIKA das Verfahren zur Liquidierung der Teile ein (Verschrottung, Entsorgung usw.), und der Kunde ist verpflichtet, die gemäß der Bestellung hergestellten Teile zu bezahlen.
  12. Erfolgt die Begleichung des Auftrags in einer anderen Währung als dem polnischen Zloty, so werden die Werte auf der Rechnung auf der Grundlage der durchschnittlichen Wechselkurse der Polnischen Nationalbank am Tag vor der Ausstellung der Rechnung ermittelt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
  13. Der Endpreis der Ware wird auf der Grundlage der am Tag der Bestellung beim Verkäufer gültigen Preise festgelegt.
  14. Vom Verkäufer gewährte Rabatte, Nachlässe, Zugeständnisse usw. bedürfen der schriftlichen
    Einzelvereinbarung.
  15. Die Kosten und die Art und Weise der Lieferung der Produkte an den Käufer und der zusätzlichen Dienstleistungen werden bei der Annahme der Bestellung individuell festgelegt. In Ermangelung von Vereinbarungen wird stillschweigend davon ausgegangen, dass der Empfang der Waren am Sitz von LASERTECHNIKA erfolgt.
  16. Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, geht die Gefahr der Übergabe der Ware / Beschädigung oder des Verlustes mit der Übergabe an eine zur Entgegennahme der Ware berechtigte Person, auch an einen Spediteur oder Frachtführer, auf den Käufer über.
  17. Lieferungen, die innerhalb von 3 Arbeitstagen nach dem bestätigten Datum erfolgen, gelten als fristgerecht geliefert.
  18. Der Verkäufer unternimmt alle Anstrengungen, um sicherzustellen, dass die Waren ordnungsgemäß verpackt sind. Die für die Verpackung verwendeten Materialien gehen auf Kosten des Verkäufers und werden nicht zurückerstattet, mit Ausnahme von Paletten. Der Verkäufer kann für zurückgegebene Paletten ein Pfand in der mit dem Käufer vereinbarten Höhe erheben.
  19. Vom Standard abweichende Verpackungs-, Schutz- oder Kennzeichnungswünsche und die damit verbundenen Kosten sind spätestens bei der Annahme der Bestellung schriftlich zu vereinbaren.

V. MELDUNG VON BESCHWERDEN

  1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware sofort nach Erhalt auf Menge und Qualität zu prüfen.
  2. Alle quantitativen und qualitativen Beanstandungen müssen unverzüglich nach Erhalt der Ware, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach deren Eintreffen erfolgen, andernfalls verfällt der Anspruch auf die quantitativen und qualitativen Abweichungen. Bei der Prüfung von Qualitätsreklamationen wird deren Berechtigung unter Berücksichtigung der geltenden technischen Normen beurteilt.
  3. Voraussetzung für die Berücksichtigung einer Reklamationsmeldung ist die eindeutige Rückverfolgbarkeit des Produktes, die die Herkunft aus der LASERTECHNIKA bestätigt, sowie eine genaue Beschreibung des Mangels und die Vorlage von Nachweisen, die den Mangel belegen, in Form von digitalen Fotos oder Testergebnissen/Messungen, je nach Umfang der Reklamation.
  4. Die beanstandete Ware steht LASERTECHNIKA während der gesamten Dauer der Reklamation bis zu deren Beendigung, d. h. der Übersendung der Information durch den Verkäufer, in unbearbeiteter Form zur Verfügung.
  5. Wird die Reklamation als berechtigt angesehen, kann LASERTECHNIKA nach eigenem Ermessen entweder die Ware durch eine neue, mangelfreie ersetzen oder den Mangel beseitigen. Die Erledigung einer Reklamation auf die oben beschriebene Weise schließt die Möglichkeit aus, eine weitere Entschädigung zu fordern.
  6. Ist von den gelieferten und verkauften Waren nur ein Teil mangelhaft und von der mangelfreien Ware trennbar, so beschränkt sich das Recht des Käufers, die Ausführung seiner Bestellung zu widerrufen oder vom Vertrag über die Ausführung seiner Bestellung zurückzutreten, nur auf die mangelhafte Ware.
  7. Bis zur endgültigen Erledigung der Reklamation ist der Käufer verpflichtet, die mangelhafte Ware
    ordnungsgemäß zu lagern und ihre eventuelle Beschädigung oder Fehlmengen zu vermeiden.
  8. LASERTECHNIKA haftet nicht für Schäden, die beim Abladen der Ware entstehen. LASERTECHNIKA haftet auch nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Verwendung oder Lagerung der Ware durch den Käufer entstehen.
  9. Das an LASERTECHNIKA zurückgesandte Produkt wird einer quantitativen und qualitativen Prüfung
    unterzogen. LASERTECHNIKA behält sich das Recht vor, die Annahme des zurückgesandten Produkts zu verweigern, wenn das Produkt in einem höheren Maße beschädigt ist als im Reklamationsbericht angegeben.
  10. Quantitative und/oder qualitative Beanstandungen der Waren berechtigen den Käufer nicht zur Zurückhaltung der Zahlung für die abgeschlossenen Lieferungen.

VI. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

  1. LASERTECHNIKA behält sich das Eigentum an der verkauften Ware bis zur vollständigen Bezahlung
    des Kaufpreises vor.
  2. Mit dem Abschluss des Vertrages akzeptiert der Käufer die AVB und erklärt sich mit der Erhebung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch LASERTECHNIKA zum Zwecke der Auftragsabwicklung sowie zu Marketingzwecken im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit einverstanden.
  3. a. Der Käufer behält sich alle Rechte gemäß den Bestimmungen des Gesetzes vom 29. August 1997 über den Schutz personenbezogener Daten / Gesetzblatt von 2002, Nr. 101, Pos. 926 in der geänderten Fassung / vor, insbesondere das Recht auf Einsichtnahme in seine eigenen Daten.
  4. Im Falle der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einzelner Bestimmungen der AVB bleiben die übrigen
    Bestimmungen und die unter ihrer Zugrundelegung erteilten Aufträge wirksam. Die Parteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
  5. Die Parteien unterwerfen das Rechtsverhältnis zwischen ihnen dem polnischen Recht.
  6. In Angelegenheiten, die in diesem AVB nicht geregelt sind, gilt das Zivilgesetzbuch.
  7. Werden einzelne Bestimmungen dieser AVB für unwirksam erklärt, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
  8. Ist es für LASERTECHNIKA aufgrund höherer Ereignisse nicht möglich, die Bestellung des Käufers
    vertragsgemäß zu erfüllen, ist LASERTECHNIKA berechtigt, den Liefertermin bis zum Wegfall der höheren Gewalt und ihrer Auswirkungen zu verschieben und, wenn das Ende der daraus resultierenden Hindernisse nicht feststellbar ist, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass sich daraus weitere Verpflichtungen ergeben. Aus der Verschiebung des Liefertermins und dem teilweisen oder vollständigen Rücktritt vom Vertrag durch LASERTECHNIKA erwachsen dem Besteller keinerlei Ansprüche, auch nicht auf Schadensersatz.
  9. Ein Verstoß von LASERTECHNIKA gegen ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Besteller berechtigt den Besteller nicht zum Rücktritt von allen die Parteien verbindenden Verträgen..
  10. Für die Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus Verträgen ergeben, die unter den in diesen AVB
    festgelegten Bedingungen geschlossen wurden, ist das Gericht zuständig, das für den Sitz von LASERTECHNIKA zuständig ist.
  11. Der Besteller ist verpflichtet, LASERTECHNIKA jede Änderung seines Sitzes, seiner Firma, seiner Rechtsform und seiner Zustelladresse unverzüglich mitzuteilen. Unterbleibt die Mitteilung, so gelten die Lieferungen gemäß den in der Bestellung enthaltenen Daten als wirksam erbracht.
  12. LASERTECHNIKA ist berechtigt, Änderungen an den AVB vorzunehmen. Solche Änderungen sind für die Parteien ab dem Zeitpunkt verbindlich, zu dem sie dem Käufer so zugestellt werden, dass dieser von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen kann.

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